Datenschutzrechtliche Anwendung der EU-DSGVO
Mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch jede öffentliche, sowie nicht-öffentliche Stelle ohne Übergangsfrist umzusetzen. Das bedeutet, dass nicht nur Unternehmen sondern auch natürliche und juristische Personen - auch Vereine, Verbände beim Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung handeln müssen.
Der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. hat dazu auf seiner Webseite einige Unterlagen zusammengestellt. Unter dem nachfolgenden Link können dazu verschiedene Informationen und Unterlagen heruntergeladen werden: Service Datenschutz